Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Vereinbarung") regeln Ihre Nutzung der Website von Yameo B.V. sowie der von Yameo erbrachten professionellen Dienstleistungen. Durch die Beauftragung von Yameo oder die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, nutzen Sie die Website nicht und beauftragen Sie unsere Dienstleistungen nicht.
- I. Begriffsbestimmungen
- II. Leistungsumfang
- III. Beauftragung & Leistungsbeschreibungen
- IV. Vergütung & Zahlung
- V. Geistiges Eigentum
- VI. Vertraulichkeit
- VII. Datenschutz
- VIII. Gewährleistungen
- IX. Haftungsbeschränkung
- X. Freistellung
- XI. Laufzeit & Kündigung
- XII. Allgemeine Bestimmungen
- XIII. Kontakt
Begriffsbestimmungen
Leistungsumfang
Yameo erbringt professionelle Softwareentwicklungs- und Technologieberatungsleistungen für Geschäftskunden. Der konkrete Umfang jedes Auftrags wird in den zwischen den Parteien vereinbarten Bestellformularen und Leistungsbeschreibungen festgelegt.
Yameo agiert als KI-natives Softwarehaus. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind KI-gestützte Tools, Codegenerierung und Automatisierung fester Bestandteil der Standard-Liefermethodik von Yameo. Der Einsatz solcher Tools berührt weder die Qualitätsverpflichtungen von Yameo noch die Eigentumsrechte des Kunden am geistigen Eigentum gemäß Abschnitt V.
Yameo behält sich das Recht vor, sein Leistungsangebot und seine Liefermethodik zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen, die einen laufenden Auftrag betreffen, werden vor ihrer Umsetzung schriftlich mitgeteilt.
Beauftragung & Leistungsbeschreibungen
Jeder Auftrag beginnt, sobald beide Parteien ein Bestellformular unterzeichnet haben. Leistungen werden nicht allein auf Grundlage mündlicher Vereinbarungen erbracht.
Leistungsbeschreibungen
Jedes Bestellformular verweist auf eine oder mehrere Leistungsbeschreibungen (SOW), die Folgendes festlegen: Umfang und Leistungsergebnisse; Projektzeitplan und Meilensteine; Abnahmekriterien; technische Umgebung und Abhängigkeiten; sowie Vergütung und Zahlungsplan.
Änderungsanträge
Jede Änderung des vereinbarten Umfangs ist in einem schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Änderungsantrag zu dokumentieren. Yameo ist nicht verpflichtet, Arbeiten außerhalb des vereinbarten Umfangs ohne unterzeichneten Änderungsantrag auszuführen. Änderungen des Umfangs können sich auf Zeitplan und Vergütung auswirken.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich: rechtzeitig Zugang zu Personal, Systemen und Informationen zu gewähren, die Yameo in angemessenem Umfang benötigt; Leistungsergebnisse innerhalb der in der Leistungsbeschreibung genannten Frist (oder, falls nicht angegeben, innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung) zu prüfen und anzunehmen oder abzulehnen; und einen benannten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis im Namen des Kunden zu bestimmen. Vom Kunden verursachte Verzögerungen können zu geänderten Zeitplänen und Vergütungen führen.
Vergütung & Zahlung
Festpreisaufträge
Sofern ein Bestellformular einen Festpreis vorsieht, deckt dieser Preis alle in der zugehörigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ab. Yameo stellt für Festpreisarbeiten keine zusätzlichen Beträge in Rechnung, es sei denn, es liegt ein unterzeichneter Änderungsantrag vor.
Aufträge nach Aufwand (Time & Materials)
Sofern ein Bestellformular Aufwandssätze (Time & Materials) vorsieht, stellt Yameo auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung; monatliche Stundennachweise sind auf Anfrage erhältlich.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Alle Beträge verstehen sich in Euro (EUR).
Zahlungsverzug
Überfällige Beträge werden ab dem Fälligkeitsdatum mit dem gesetzlichen Handelszins (Wettelijke handelsrente) nach niederländischem Recht verzinst. Yameo kann die Leistungen nach 14 Tagen schriftlicher Mahnung wegen Zahlungsverzugs aussetzen und die Vereinbarung nach 30 Tagen kündigen. Der Kunde trägt die angemessenen Inkassokosten von Yameo.
Steuern
Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Steuern, die zum jeweils geltenden Satz hinzugerechnet werden. Der Kunde ist verantwortlich für etwaige in seinem Hoheitsgebiet erforderliche Quellensteuern.
Geistiges Eigentum
Eigentum des Kunden an Leistungsergebnissen
Nach Erhalt der vollständigen Zahlung für den betreffenden Auftrag überträgt Yameo dem Kunden sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums, an den im Rahmen dieses Auftrags erstellten individuellen Leistungsergebnissen. Der Kunde erhält 100 % Eigentum am geistigen Eigentum der von Yameo für ihn entwickelten Software.
Vorbestehendes geistiges Eigentum von Yameo
Yameo behält das Eigentum an sämtlichen bereits bestehenden Tools, Frameworks, Bibliotheken und Methodiken ("Background IP"). Soweit Leistungsergebnisse Background IP von Yameo enthalten, räumt Yameo dem Kunden eine unbefristete, gebührenfreie, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser Background IP ein, soweit sie in die Leistungsergebnisse eingebettet ist.
Open-Source-Komponenten
Soweit Leistungsergebnisse Open-Source-Software enthalten, weist Yameo die einschlägigen Lizenzen in der Projektdokumentation aus. Die Nutzung solcher Komponenten durch den Kunden unterliegt den jeweils geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen.
Kundenmaterialien
Der Kunde räumt Yameo eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Kundenmaterialien ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Yameo erwirbt keine weiteren Rechte am geistigen Eigentum des Kunden.
Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich, gibt sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiter und nutzt sie ausschließlich zu den Zwecken dieser Vereinbarung. "Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei der anderen offenlegt und von denen eine vernünftige Person annehmen würde, dass sie vertraulich sind.
Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden; der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren; ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten wurden; oder gesetzlich offengelegt werden müssen (mit unverzüglicher schriftlicher Benachrichtigung der offenlegenden Partei).
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nach Beendigung 5 Jahre fort. Besteht eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), gelten deren Bestimmungen für die darin geregelten Angelegenheiten.
Datenschutz
Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein, einschließlich der EU-DSGVO (Verordnung 2016/679). Verarbeitet Yameo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, handelt Yameo als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher; die Parteien schließen vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der Art. 28 DSGVO entspricht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Website-Besuchern und Kontakten durch Yameo richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Yameo.
Gewährleistungen
Yameo gewährleistet, dass: es zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist; die Leistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden; Leistungsergebnisse bei Lieferung im Wesentlichen den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung entsprechen; und Leistungsergebnisse nach Kenntnis von Yameo keine Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzen.
Mängelgewährleistung
Innerhalb von 90 Tagen nach Abnahme eines Leistungsergebnisses behebt Yameo unentgeltlich jede wesentliche Abweichung von den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung, die nicht durch Änderung, Missbrauch oder Eingriffe Dritter seitens des Kunden verursacht wurde. Dies ist der alleinige Rechtsbehelf des Kunden für Mängel an Leistungsergebnissen während dieses Zeitraums.
Haftungsausschluss
Vorbehaltlich der vorstehend ausdrücklich genannten Gewährleistungen werden Leistungen und Leistungsergebnisse "wie besehen" (as is) bereitgestellt. Yameo schließt alle stillschweigenden Gewährleistungen aus, einschließlich stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit nach geltendem Recht zulässig.
Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung von Yameo aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist begrenzt auf die Gesamtsumme der vom Kunden an Yameo gezahlten Vergütungen in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt.
Yameo haftet in keinem Fall für: entgangenen Gewinn; entgangenen Umsatz oder Geschäft; Datenverlust; Verlust des Geschäftswerts (Goodwill); oder jeglichen mittelbaren, besonderen oder Folgeschaden, selbst wenn auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde.
Diese Vereinbarung beschränkt nicht die Haftung für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit oder Betrug verursacht wurden, oder jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
Freistellung
Der Kunde stellt Yameo von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus: (a) einer Nutzung von Leistungsergebnissen in einer nicht von dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise; (b) vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Daten, die Rechte Dritter verletzen; oder (c) einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht.
Yameo stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, wonach ein Leistungsergebnis (in gelieferter und unveränderter Form) Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten verletzt, vorausgesetzt, der Kunde benachrichtigt Yameo unverzüglich und wirkt an der Verteidigung mit.
Laufzeit & Kündigung
Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer jedes aktiven Bestellformulars in Kraft und gilt danach für fortbestehende Verpflichtungen weiter.
Ordentliche Kündigung
Jede Partei kann ein Bestellformular mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen in Textform kündigen. Bei Kündigung durch den Kunden zahlt dieser für alle bis zum Beendigungsdatum erbrachten Arbeiten zuzüglich etwaiger nicht stornierbarer Kosten.
Außerordentliche Kündigung
Jede Partei kann fristlos kündigen, wenn die andere Partei: diese Vereinbarung wesentlich verletzt und dies nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt; oder zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird.
Folgen der Kündigung
Bei Kündigung zahlt der Kunde alle ausstehenden Rechnungen; Yameo liefert alle fertiggestellten Leistungsergebnisse und in Arbeit befindlichen Ergebnisse, auf die der Kunde Anspruch hat. Die Abschnitte I, V, VI, VII, IX, X, XI und XII gelten nach Beendigung fort.
Allgemeine Bestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht. Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Utrecht, Niederlande, unbeschadet des Rechts von Yameo, in jeder Rechtsordnung einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.
Vollständige Vereinbarung
Diese Vereinbarung sowie alle Bestellformulare und Leistungsbeschreibungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Falle eines Widerspruchs hat das Bestellformular bzw. die Leistungsbeschreibung Vorrang vor diesen Bedingungen.
Änderungen
Yameo kann diese Bedingungen ändern, indem eine überarbeitete Fassung auf dieser Website veröffentlicht wird; sie tritt 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit nach diesem Datum gilt als Zustimmung. Laufende Aufträge unter unterzeichneten Bestellformularen bleiben bis zur Verlängerung oder Ausstellung eines neuen Bestellformulars unberührt.
Abtretung
Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung abtreten, außer dass Yameo die Vereinbarung ohne Zustimmung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger abtreten kann, sofern der Übernehmer alle Verpflichtungen übernimmt.
Unterauftragsvergabe
Yameo kann Subunternehmer beauftragen und bleibt für deren Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Yameo informiert den Kunden, bevor zentrale Leistungserbringungstätigkeiten ausgelagert werden.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden, sofern die betroffene Partei unverzüglich benachrichtigt und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift.
Verzicht und salvatorische Klausel
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Nicht durchsetzbare Bestimmungen werden im geringstmöglichen Umfang angepasst; alle übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.
Sprache
Diese Vereinbarung ist in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgeblich.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Bedingungen oder um einen Auftrag zu besprechen: